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AGBs

1. Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Vela Solaris AG.
  2. Für die Nutzung der Software „Polysun“ gilt zusätzlich das „End User License Agreement“ (EULA).

2. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Vela Solaris AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Vela Solaris AG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, Briefpost oder via E-Mail und Internet/Webshop. Vela Solaris AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per E-Mail, Briefpost oder Internet/Webshop) übermittelt oder die bestellte Ware liefert bzw. die bestellten Leistungen erbringt.
  2. An schriftliche Offerten ist Vela Solaris AG, sofern darauf nichts anderes vermerkt ist, während einer Dauer von 30 Tagen gebunden.
  3. Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3. Leistungsangebot

  1. Bei sämtlichen Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges, bis vor Vertragsabschluss, von Vela Solaris AG erhält, sind Änderungen in Design und Technik sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Vela Solaris AG behält sich im Weiteren vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge rechtlicher oder technischer Normen vorzunehmen.
  2. Für die ordnungsgemässe Installation, Inbetriebnahme und für den Unterhalt der von Vela Solaris AG gelieferten Software ist der Kunde verantwortlich; die Bestimmungen des Software-Lizenzvertrags (EULA) gelten ergänzend.
  3. Installations-, Inbetriebnahme- und Unterhaltsleistungen – inklusive Schulung, Einführung und Support -, die aufgrund einer individuellen Vereinbarung von Vela Solaris AG vorgenommen werden, sind nicht in den Produktpreisen enthalten und sind zusätzlich zu vergüten. Supportleistungen inkl. Datenkorrekturen oder -änderungen sind nicht erfolgsabhängig.
  4. Vela Solaris AG ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche publizierte Preise sind verbindliche Listenpreise. Wo nicht anders vermerkt, verstehen sie sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer.
  2. Lieferungen und Leistungen für die im Voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet.
  3. Vela Solaris AG ist ohne ausdrücklich anders lautende, schriftliche Vereinbarung nicht an die Preise gebunden, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreise verrechnet.
  4. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
  5. Verrechnungen und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von Vela Solaris AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Stehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.
  6. Vela Solaris AG behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen. Vela Solaris AG behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung nur mittels Kreditkartenzahlung oder per Nachnahme zu beliefern oder eine Liefersperre zu verhängen.

5. Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen

  1. Vela Solaris AG ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben – sofern nichts anders Lautendes vereinbart ist – die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.
  2. In Fällen höherer Gewalt oder anderweitiger, von Vela Solaris AG nicht zu vertretender Ereignissen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Bei Standardschulungen behält sich Vela Solaris AG vor, mangels Anmeldungen die Kurse kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.
  3. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Vela Solaris AG berechtigt, jede weitere Leistung (auch aus anderen Verträgen) einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung), die Ware zurückzufordern oder die Lizenz wieder zu entziehen, sowie Ersatz ihres Schadens zu verlangen.
  4. Umtausch/Rücksendung von Softwareprodukten ist ohne Zustimmung von Vela Solaris AG nicht erlaubt. Vela Solaris behält sich vor, die Zustimmung von der Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr abhängig zu machen.
  5. Umbuchungen und Annullationen von durch den Kunden bei Vela Solaris AG reservierten Dienstleistungen (Schulungen, Supportleistungen etc.) bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Vela Solaris AG. Letztere ist zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung (bei Schulungen, Kursen u.ä. bis 8 Arbeitstage vor Kursbeginn 25%, 4 – 7 Arbeitstage vor Kursbeginn 50% und 0 – 3 Arbeitstage vor Kursbeginn 100% des Kursgeldes) berechtigt. Bereits vorgenommene Abklärungen und Vorbereitungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  6. Der Kunde kann die Software innerhalb von 14 Tagen ab Kauf ohne Angabe von Gründen zurückgegeben. Rückerstattet wird dabei der Kaufpreis abzüglich Transaktions- und Bearbeitungsgebühren und abzüglich der durch Vela Solaris erbrachten Supportleistung.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vela Solaris AG. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
  2. Die Eigentumsrechte an Softwareprodukten sind in den Software-Lizenzverträgen (EULA) weiter umschrieben und gelten mit.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme

  1. Für die ausgelieferte Standardsoftware gelten die im Bestell- und Installations-prozess beigelegten Lizenzbedingungen. Im Falle von Softwareentwicklungen im Auftragsverhältnis gelten – wo nicht anders vermerkt – folgende Bestimmungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Vela Solaris AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  3. Die Software gilt dann als angenommen, wenn der Kunde innert 30 Tagen nach Überlassung der Programme oder Programmteile keine schriftliche Beanstandung erhebt.
  4. Soweit Vela Solaris AG gemäss spezieller Vereinbarung Software installiert, hat der Kunde nach Anzeige der Annahmebereitschaft durch Vela Solaris AG die installierte Software ohne Verzug zu testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragskonform, hat der Kunde unverzüglich schriftliche Annahme zu erklären.
  5. Dienstleistungen gelten dann als angenommen, wenn der Kunde nicht unmittelbar nach Erbringung der Leistung schriftlich Beanstandung erhebt.
  6. Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
  7. Kommt der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug, so ist Vela Solaris AG nach Ansetzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

8. Mängelgewährleistung und Haftung

  1. Die Rechts- und Sachgewährleistung für Mängel der Software ist im Lizenzvertrag geregelt. Ergänzend gelten für die Rechts- und Sachgewährleistung sowie für die Haftung von Vela Solaris aus anderen Gründen die Bestimmungen gemäss dieser Ziff. 8.6.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware sowie Software, die im Auftragsverhältnis entwickelt wurde, ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insbesondere macht Vela Solaris AG keine Kompatibilitätszusagen.
  3. Vela Solaris AG haftet, unabhängig vom Rechtsgrund, ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) beruhen, respektive für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
  4. Vela Solaris AG haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden sowie für Schäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung durch Vela Solaris AG (vgl. Ziffer 5.5 und Ziffer 7.7) entstehen.
  5. Kann eine durch Vela Solaris AG angebotene Standardschulung infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, lehnt Vela Solaris AG jegliche Haftung ab.
  6. Desgleichen haftet Vela Solaris AG unter keinen Umständen für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm-/ Datensicherung und ausreichende Produktschulung sowie Kompatibilitätsabklärungen vor dem Kauf – hätte verhindern können.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der Vela Solaris AG abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit Vela Solaris AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Vela Solaris AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.

9. Geistiges Eigentum

  1. Vela Solaris AG behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite, ihren Publikationen und Dokumentationen usw. alle Rechte vor. Das Kopieren oder jede andere Reproduktion wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei Vela Solaris AG aufzugeben.
  2. An allen Produktbezeichnungen, Graphiken, Webinhalten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Vela Solaris AG die Eigentums- und Urheberechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Vela Solaris AG.
  3. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden für Softwareprodukte nach Inbetriebnahme bzw. Nutzung derselben werden durch den mitgeltenden Software-Lizenzvertrag (EULA) ausschliesslich und abschliessend geregelt.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, Vela Solaris AG von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Vela Solaris AG auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Vela Solaris AG ist berechtigt, notwendig werdende Softwareänderungen aufgrund Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

10. Datenschutz

  1. Vela Solaris AG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der weiteren einschlägigen Rechtsnormen einzuhalten.
  2. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich.
  3. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.
  4. Vela Solaris AG hat für die Abwicklung von Transaktionen im Webshop die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, namentlich Passwortschutz, SSL-Verschlüsselung, Firewall-Technologie. Dadurch ist die Sicherheit für den Datentransfer gewährleistet. Kundeninformationen, die aufgrund eines Supportauftrages, einer Datenkorrektur oder einer Kundenanpassung für Vela Solaris AG zugänglich werden, werden vertraulich behandelt und nur den mit dem Auftrag betrauten Mitarbeitern zugänglich gemacht. Alle Mitarbeiter die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für Vela Solaris AG Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiter zu geben, noch diese darüber in Kenntnis zu setzen. Zugestellte Datenträger werden nach der Leistungserbringung an den Kunden retourniert oder durch Vela Solaris AG umgehend vernichtet.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen für Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).
  2. Als Gerichtsstand gilt der jeweilige Sitz der Vela Solaris AG in der Schweiz.

12. Schlussbestimmungen

  1. Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
  2. Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von Vela Solaris AG – auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen – nicht anerkannt.
  3. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses.
  4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Winterthur, den 1. April 2017

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.